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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Kluge von Deutschneudorf, Herr Bürgermeister Haustein von Olbernhau, Herr Dr. Marian Bystron stellv. Bürgermeister von Chomutov, liebe Mitglieder des „Anton Günter Chores“ von Seiffen, lieber Herr Pfarrer Brünnler, liebe Hedwig Gemmrig, liebe Landsleute !Nach über 70 Jahren treffen wir uns an jenem Ort an dem viele unserer Landsleute durch unmenschliche Behandlung der tschechischen Nachbarn, die durch verantwortungslose Politiker zum Hass gegen alle Deutschen aus Böhmen aufgerufen hatten, den Tod fanden. Sie als Überlebende treffen sich jedes Jahr an dieser Stelle,um ehrfurchtsvoll dieser Opfer zu gedenken. Wer auch immer an diesem Gedenkstein stehen bleibt und die Inschrift liest, wird an die unmenschlichen Verbrechen erinnert , die von ihren ehemaligen Nachbarn den Deutschen in Böhmen angetan wurden. Tschechische Politiker haben mehrmals diese Vorkommnisse bedauert. Die Schlussfolgerung wäre, dass die unmenschlichen Dekrete, die Mord, Konfiszierung des Eigentums und Vertreibung ermöglichten, aus dem Gesetzessystem der Tschechischen Republik entfernt werden. Als Mitglied der Europäischen Union sind auch sie an die Menschenrechtscharta der EU gebunden. Auch das ist eine Aufgabe der deutschen Politiker sich dafür einzusetzen. Das Straffreistellungsgesetz Nr. 115 der Tschechischen Republik, als Diskriminierung einer gesamten Volksgruppe, kommt eines Genozids gleich. (Erläuterung des Begriffs ist Völkermord) Jüngste Erklärung des Deutschen Bundestag zum Mord an den Armeniern lässt erkennen, dass man sehr wohl weiß was Völkermord bedeutet. Auch wenn ein selbsternannterSprecher aller Sudetendeutschen auf einmal feststellt , dass Forderungen nicht zielführend sind. Das was er über Jahrzehnte gefordert hat , soll jetzt nicht mehr notwendig sein ? Woher dieser Sinneswandel ? Ist dies der Grund eine Satzung ändern zu wollen? Oder ist es ein politischer Schachzug, mit welchem Ziel auch immer. Eineentsprechende Satzungsänderung hat das Registergericht zu Eintragung abgelehnt. Ein Verein kann niemals über die Persönlichkeitsrechte seiner Mitglieder entscheiden. Aus diesem Grund haben sich einige Landesgruppen bzw. Landesverbände zum „Bündnis zur Wahrung Sudetendeutscher Interessen“ zusammengeschlossen. Dazugehören auch die mitgliederstärksten Landesgruppen und Landesverbände wie Oberbayern, Schwaben und Sachsen, viele Einzelmitglieder der SL. darunter auch Weihbischof Gerhard Pieschl, emeritierter Vertriebenenbischof der Sudetendeutschen.Liebe Landsleute, unsere Aufgabe ist es der nächsten Generation die geschichtliche Wahrheit weiter zu vermitteln. Junge Menschen die heute das Gymnasium besuchen sind interessiert, die ganze Wahrheit unserer gemeinsamen Vergangenheit zu erfahren, auch wenn Dinge angesprochen werden müssen, deren sich keiner rühmen kann. Gespräche mit den Schülern und Lehrern werden inzwischen auch mit den jeweiligen Partnerstädten sehr erfolgreich durchgeführt. Dieser Dialog führt zur Verständigung und gegenseitiger Achtung.Vor wenigen Tagen, am 06.07. dieses Jahres hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die im Innenministerium entworfene „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“verabschiedet. Und somit Wort gehalten. Diese Richtlinie tritt am 1. August in Kraft. Damit wird auch eine lang erhobene Forderung der Vertriebenenverbände erfüllt. Diese Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig 2.500 Euro können auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden , wenn Betroffene nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 verstorben sein sollten. Für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Deutsche im Ausland können sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden.Lassen wir uns diesen Weg gemeinsam weitergehen. Dazu wünsche ich uns viel Erfolg.Danke für ihre Aufmerksamkeit.Dietmar Hübler, Landesobmann Sachsen